FAQ: Warum müssen Freelancer für die Eintragung bezahlen?
Für die Eintragung als Freelancer bei Freelancer-Österreich wird eine Schutzgebühr in Höhe von zwei Stundensätzen + 20% MwSt. erhoben.
- Berechnungsbeispiel: Bei einem Stundensatz von 30 Euro berechnen wir eine Eintragungsgebühr von 60 Euro plus Mehrwertsteuer.
- Die Eintragungsgebühr verhindert die Eintragung unprofessioneller Freelancer.
- Die Eintragungsgebühr erhöht die Vermittlungschancen für unsere Freelancer. Hätten wir keine Eintragungsgebühr würden sich bei uns ca. zwanzig Mal so viele Freelancer anmelden, was zu einer viel geringeren Vermittlungshäufigkeit führen würde. So käme ein durchschnittlicher Freelancer nur alle 40 Monate auf eine Vorstellung statt wie gegenwärtig auf eine Vorstellung alle zwei Monate.
- Falls Sie innerhalb von 12 Monaten keine Vorstellung über uns erhalten sollten, erhalten Sie die Eintragungsgebühr gerne unverzüglich zurück.
P. S.: Da wir jede Eintragung nochmals händisch nachbearbeiten und optimieren, ist die Eintragungsgebühr für uns nicht kostendeckend. Freelancer-Österreich generiert ca. 90% seines Umsatzes durch die Vorstellungsgebühr, also nur, wenn wir den Freelancer tatsächlich einem Nachfrager vorstellen. ◄ Zurück zu FAQ
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