Achtung Scheinselbstständigkeit!
Zu Beginn ihrer Selbständigkeit stehen viele Freelancer vor folgender Situation: Sie brauchen Kunden und so viel Einkommen aus Aufträgen, dass ihnen den Lebensunterhalt sichert. Was natürlich dazu führt, dass in dieser Phase schnell einmal alles angenommen wird, was Geld bringt. Soweit, so gut. Dies führt dann oft dazu, dass Selbstständige einen einzigen Auftraggeber haben, der ihnen ein größeres Stundenkontingent abnimmt.
Das Problem, dass aus dieser Situation heraus entsteht, ist Folgendes: Personen, die auf Werkvertragsbasis oder Honorarnote für ein und denselben Auftraggeber arbeiten und das über einen längeren Zeitraum hinweg, gelten schnell als scheinselbstständig. Das bedeutet, dass sie aus arbeitsrechtlicher Sicht betrachtet eigentlich wie Angestellte zu behandeln wären, was für den Auftraggeber im Falle einer Kontrolle zu Strafen und bedeutsamen Nachzahlungen führen kann. Und das selbst dann, wenn der Freelancer mit seiner Situation zufrieden ist und gar nicht angestellt sein möchte.
Gerade aus diesem Grund zögern immer mehr Unternehmen, langfristige Verträge mit Freelancern einzugehen, trotz der immensen Kostenersparnis auf Arbeitgeberseite im Vergleich zu einem Angestelltenverhältnis. Das Risiko abgestraft zu werden, ist vielen dann – verständlicherweise – doch zu hoch.
Was man jedoch als Freelancer tun kann, um nicht in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit zu geraten, ist dafür zu sorgen, dass sich der persönliche Auftritt nach Außen klar von dem eines Angestellten unterscheidet. Dazu zählt zum Beispiel:
• Eine eigene Homepage mit einer genauen Beschreibung der Tätigkeit, die man am Markt anbietet und einer klar erkennbaren Absicht, Kunden für diese Tätigkeit zu akquirieren. Dies macht man am besten damit, dass man nicht nur seine Leistungen auflistet, sondern vielleicht auch sogar Preise und Konditionen auf der Homepage veröffentlicht.
• Darüber hinaus, empfiehlt es sich, stets die eigenen Arbeitsgeräte zu verwenden, eine eigene E-Mail-Adresse zu haben, mit der alle Kundenprojekte abgewickelt werden und im Idealfall ein eigenes Büro zu mieten, in dem die Projekte zu einem großen Teil auch tatsächlich durchgeführt werden.
• Und um dem Auftraggeber die Angst zu nehmen, empfiehlt es sich auch, diesen bei Vertragsunterzeichnung darauf hinzuweisen, dass man schon andere Projekte in Aussicht hat. Hier kann man ruhig etwas taktieren, um so ein zufriedenstellendes Arbeitsverhältnis für beide Seiten herzustellen.
Grundsätzlich gilt: Scheinselbstständigkeit ist ein Thema, das man als Freelancer bei der Zusammenarbeit mit Kunden definitiv beachten sollte, jedoch muss man sich nicht davor fürchten, wenn man sich klar an die Vorschriften hält.
Weitere Infos zum Thema Scheinselbstständigkeit finden Sie u.a. hier:
https://www.wko.at/branchen/w/information-consulting/unternehmensberatung-buchhaltung-informationstechnologie/selbstaendig-vs-unselbstaendig.html
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Dieser Artikel wurde in den Freelancer-Österreich-News 16 veröffentlicht.