Krankenversicherung für Selbstständige
Auch wenn die Selbstständigkeit mitunter viele Freiheiten bringt, bei der Krankenversicherung kommt man um folgende Tatsache kaum herum: In Österreich besteht Sozialversicherungspflicht und somit ist jeder Gewerbetreibende ab Tag der Anmeldung seines Gewerbes bei der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) pflichtversichert. Alle selbstständig Erwerbstätigen werden zu diesem Versichertenkreis gezählt.
Grundsätzlich ist die Kranken- und Pensionsversicherung durch das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) geregelt und die Unfallversicherung durch das Allgemeine Versicherungsgesetz (ASVG). Gerade zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel einer Vollversicherung durch ein Angestelltenverhältnis oder aufgrund einer (noch) geringen Höhe des Einkommens die Möglichkeit, sich von der Pflichtversicherung vorerst auszunehmen. Sollten Sie nebenbei noch angestellt sein, so können Sie pro Kalenderjahr 5.361,72 Euro (Stand: 2019) dazuverdienen, ohne dass Sie in eine weitere Pflichtversicherung fallen. Ansonsten liegt die Versicherungsgrenze bei 6.453,36 Euro im Jahr.
Selbstständige haben auch die Möglichkeit, im Falle von Arbeitsunfähigkeit auch Krankengeld zu beziehen. Alle, die am Beginn ihrer Selbstständigkeit stehen oder sich noch in einem Angestelltenverhältnis befinden, sollten sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Thema Krankenversicherung und Zuverdienstgrenzen besonders intensiv auseinandersetzen. Gegebenenfalls zahlt sich auch eine private Zusatzversicherung als Freelancer aus, hier lassen Sie sich am besten bei dem Versicherungsanbieter Ihrer Wahl beraten.
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