Änderung des Gewinnfreibetrags
Seit Anfang Jänner machte das Thema, dass die neue Bundesregierung die Änderung des Gewinnfreibetrags anstrebt die Runde. Auslöser ist, dass der Gewinnfreibetrag nicht gestrichen werden soll, sondern sich "nur noch" auf Realinvestitionen bezieht. Das hat zum Nachteil, dass zukünftig die Anschaffung von Wertpapieren nicht mehr als Gewinnfreibetrag anerkannt werden soll und somit fällt ein wichtiger Bestandteil für die private Altersvorsorge für EPU bzw. Freelancer dann weg.
Nach aktuellem Stand hat der parlamentarische Finanzausschuß einer Entschärfung des ursprünglichen Vorhabens stattgegeben. Nun muss noch das Plenum des Nationalrats der Entschärfung ebenfalls stattgeben.
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Dieser Artikel wurde in den Freelancer-Österreich-News 12 veröffentlicht.