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Kostenloses Dokument: Praxistipps zur erfolgreichen Anmeldung als Freiberufler

Freelancer-Documents

Die Anmeldung als Freiberufler ist nicht schwierig, wenn man die entsprechenden Behörden (Finanzamt, ggf. Jobcenter, ...) mit den richtigen Informationen versorgt. Die dazu notwendigen Formulare lassen sich sogar im Internet herunterladen. (PDF, 1 Seite, 170 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Praxistipps zur erfolgreichen Anmeldung als Freiberufler':

Praxistipps zur erfolgreichen Anmeldung als Freiberufler In seinem Beitrag im Freelance-Market-Forum (www.forum.freelance-market.de) zur behördlichen Anmeldung zum Freiberufler empfiehlt Enigma: • Prüfen Sie zunächst, ob man die richtige Ausbildung hat um Freiberufler sein zu dürfen (Bücher / Bibliothek zum Thema Freiberufler). • Finanzamt bitten (Mail/Fax) um Zusendung Formular zur Steuernummer-Anmeldung oder www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/finanzen/steuern/formulare/jahresne utraleformulare/a045_1b.pdf • Ggf. Jobcenter formlos über geplante Arbeitsaufnahme informieren (www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07- Geldleistung/Publikation/Mitteilung-ueber-Veraenderungen-Alg-II-kn.pdf und www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage- EKS-Erklaerung-Einkommen-Selbstaendiger-kn.pdf • Formular fürs Finanzamt ausfüllen, abgeben, dort steht auch drauf, ob man freiberuflich oder gewerblich tätig werden möchte, ich habe freiberuflich auffällig markiert. • Wenn man Glück hat, bekommt man gleich die Steuernummer mitgeteilt (und später noch mal per Brief). • 'IT-Berater' möglichst nicht als Fachgebiet verwenden, das kann Probleme geben. 'Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.' • Empfehlenswert: www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de/pdfalt/pdf/kurzgewerbe.pdf • Neuregelung Berechnung Zuverdienst Hartz IV: (§3) http://bundesrecht.juris.de/algiiv_2008/__3.html • §11 Abs. 2 SGB: Satz 9: Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. • Künftig unterliegen Hartz-IV-Selbständige nicht mehr dem Einkommenssteuergesetz. Sie sollen weniger absetzen können als andere Selbständige, nämlich nur noch die 'tatsächlichen notwendigen Ausgaben'. Dabei wird nun außerdem ihr Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor dem SGB-II-Antrag berücksichtigt. • Wer sich einen neuen PC oder PKW kauft, kann den vollen Preis im Bewilligungszeitraum absetzen.

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