Steuerreform: Starke Entlastung für Unternehmer in Österreich
Als entscheidende Maßnahme zur Verminderung der Steuerlast für Selbstständige sollen vor allem die Beiträge zur Sozialversicherung gesenkt werden.
Die Senkung der Einkommenssteuer wird vorerst in zwei Schritten passieren, so wird zum Beispiel ab 2021 die unterste Steuerstufe von 25 auf 20 Prozent reduziert, bei einem Einkommen von 31.001 Euro bis 60.001 Euro sind statt bisher 42% nur mehr 40% an Steuern zu entrichten. Die oberen drei Steuerstufen bleiben gleich, somit soll die Steuerreform vor allem der Entlastung geringerer Einkommen dienen.
Unternehmer profitieren von der Steuerreform deutlich stärker als Arbeitnehmer. Grund dafür ist die Anhebung der Gewinnfreibetragsgrenze für den Grundfreibetrag. Bislang ist ein Grundfreibetrag von 13 Prozent bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro möglich. Unternehmer konnten diese Grenze nur erweitern, wenn sie in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert haben.
Ab 2022 soll laut Plan der Regierung die Inanspruchnahme des Grundfreibetrags ohne Erfordernis einer Investition bis 100.000 Euro möglich sein. Für Unternehmer ist dies eine zusätzliche, massive finanzielle und administrative Entlastung.
Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird voraussichtlich von 400 Euro auf 800 Euro angehoben, wodurch Ausgaben sofort gewinnsenkend wirken und nicht auf mehrere Jahre verteilt werden müssen.
Weiters sollen durch eine Angleichung der Steuerbilanz an UGB (Einheitsbilanz) die Steuererklärungen wieder vereinfacht werden. So wird, entsprechend dem EU-Recht die steuerliche Firmenwert-AfA an die 10-jährige unternehmensrechtliche Abschreibungsdauer entsprechend dem EU-Recht angepasst werden.
Durch die Möglichkeit eines abweichenden Wirtschaftsjahres könnte gewillkürtes Betriebsvermögen für alle Betriebe möglich werden.
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Dieser Artikel wurde in den Freelancer-Österreich-News 14 veröffentlicht.